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   LSG Baden-Württemberg, 27.06.2022 - L 11 R 744/20   

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https://dejure.org/2022,19211
LSG Baden-Württemberg, 27.06.2022 - L 11 R 744/20 (https://dejure.org/2022,19211)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2022 - L 11 R 744/20 (https://dejure.org/2022,19211)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - L 11 R 744/20 (https://dejure.org/2022,19211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 6, § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 6, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Versicherten mit Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 ; SGB VI § 58
    Versicherte, die in Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie nicht in der GKV oder in der GKV nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert waren, können in dieser Zeit keine Anrechnungszeiten erwerben (§ 58 Abs 3 SGB VI). Diese ...

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 43 ; SGB VI § 58
    Anspruch auf Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung Keine Anrechnung von Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Anspruch auf Krankengeld Keine Berücksichtigung als Verlängerungstatbestand gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2022 - L 11 R 744/20
    Wurde für die Prüfung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl BSG 10.05.1977, 11 RA 8/76, juris), ist nunmehr zur Feststellung der Erwerbsminderung eines drei bis unter sechsstündig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich (vgl zum früheren Recht BSG 08.09.2005, B 13 RJ 10/04 R, BSGE 95, 112).
  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2022 - L 11 R 744/20
    Die nach dem früheren, dh bis 31.12.2000 geltenden Recht maßgebliche konkrete Betrachtungsweise hat der Gesetzgeber beibehalten, wie sich auch aus einem Umkehrschluss aus § 43 Abs. 2 SGB VI ergibt (BSG 05.10.2005, B 5 RJ 6/05 R, SozR 4-2600 § 43 Nr. 5; Urteil des Senats vom 03.11.2020, L 11 R 2105/19, nv; Beschluss des Senats vom 01.03.2016, L 11 R 339/16, nv; zum Ganzen siehe auch ausführlich LSG Baden-Württemberg 10.10.2014, L 4 R 5172/13, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2014 - L 4 R 5172/13

    Bestimmung des Leistungsfalles bei Absinken des quantitativen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2022 - L 11 R 744/20
    Die nach dem früheren, dh bis 31.12.2000 geltenden Recht maßgebliche konkrete Betrachtungsweise hat der Gesetzgeber beibehalten, wie sich auch aus einem Umkehrschluss aus § 43 Abs. 2 SGB VI ergibt (BSG 05.10.2005, B 5 RJ 6/05 R, SozR 4-2600 § 43 Nr. 5; Urteil des Senats vom 03.11.2020, L 11 R 2105/19, nv; Beschluss des Senats vom 01.03.2016, L 11 R 339/16, nv; zum Ganzen siehe auch ausführlich LSG Baden-Württemberg 10.10.2014, L 4 R 5172/13, juris).
  • BSG, 10.05.1977 - 11 RA 8/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2022 - L 11 R 744/20
    Wurde für die Prüfung, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, zunächst noch gefordert, dass Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Jahres ab Stellung des Rentenantrags erfolglos blieben (vgl BSG 10.05.1977, 11 RA 8/76, juris), ist nunmehr zur Feststellung der Erwerbsminderung eines drei bis unter sechsstündig einsatzfähigen Versicherten bei rückwirkender Prüfung der Arbeitsmarktlage der Nachweis solcher konkreter Vermittlungsbemühungen nicht mehr erforderlich (vgl zum früheren Recht BSG 08.09.2005, B 13 RJ 10/04 R, BSGE 95, 112).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2016 - L 11 R 339/16
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.06.2022 - L 11 R 744/20
    Die nach dem früheren, dh bis 31.12.2000 geltenden Recht maßgebliche konkrete Betrachtungsweise hat der Gesetzgeber beibehalten, wie sich auch aus einem Umkehrschluss aus § 43 Abs. 2 SGB VI ergibt (BSG 05.10.2005, B 5 RJ 6/05 R, SozR 4-2600 § 43 Nr. 5; Urteil des Senats vom 03.11.2020, L 11 R 2105/19, nv; Beschluss des Senats vom 01.03.2016, L 11 R 339/16, nv; zum Ganzen siehe auch ausführlich LSG Baden-Württemberg 10.10.2014, L 4 R 5172/13, juris).
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